§1 Geltungsbereich
§2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist der im Ausbildungsvertrag bezeichnete Modulumfang und die daraus resultierende Vermittlung von Kenntnissen, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen des Veranstalters sind erbracht, wenn die vereinbarten Schulungen in der vereinbarten Zeit durchgeführt sind.
Ob oder wann die Kenntnisse umgesetzt wurden oder werden, oder, ob diese zum Erfolg führen, ist nicht Vertragsbestandteil.
§3 Schulungsort
Bei den von Regina Borchert - Mit Sicherheit Fahren durchgeführten Schulungen handelt es sich um Inhouse-Schulungen, die in den Räumen des Auftrag gebenden Unternehmens stattfinden.
§4 Schulungsinhalt
Der allgemeine Schulungsinhalt der vom Kunden gewünschten Schulung ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag. Detailliertere Absprachen über den Inhalt der Schulungen können in enger Absprache zwischen dem Kunden und dem Dozenten vor Beginn der Schulung geführt werden.
§5 Rechnungsstellung / Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Schulung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich ist die Zahlungsbedingung auf der Rechnung. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Regina Borchert - Mit Sicherheit Fahren berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.
§6 Leistungshindernisse / Unmöglichkeit
§7 Haftung
§8 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Adenstedt.
Gerichtsstand für alle Klagen gegen Regina Borchert - Mit Sicherheit Fahren ist das für den Betriebssitz zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.