Alle, die einer gewerblichen Tätigkeit als Bus- oder LKW-Fahrer (ab 3,5t) nachgehen. Auch als Aushilfe z.B. auf 400 € Basis.
Die meisten Fahrer/-innen haben ihre Qualifikation durch den Erwerb der Fahrerlaubnis nachgewiesen. Nur etwa 10% aller Fahrzeugführer/-innen haben eine umfassendere Ausbildung in Form eines Berufskraftfahrer-Lehrgangs genossen.
Die EU Kommission sagt: Das reicht nicht!
Wer heute oder in Zukunft zu gewerblichen Zwecken einen LKW oder Bus lenken will, wir sich bald auf Änderungen einstellen müssen.
Der Grund dafür ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz[1] - kurz BKrFQG - welches der Bundesrat am 7. Juli 2006 auf Grundlage der EU Rahmenrichtlinie 2003/59/EG[2] beschlossen hat.
Erforderlich ist eine solide Basis und eine regelmäßige Fortbildung. Das heißt LKW- und Busfahrer/-innen müssen neben dem Führerschein gemäß ihres Berufsbildes entsprechende Kenntnisse - durch eine Grundqualifikation bei Neulingen oder Quereinsteigern, bzw. durch regelmäßige Weiterbildung bei "alten Hasen" - nachweisen.
Das neue Ziel heißt: den Ausbildungsstand verbessern und ein einheitliches Niveau zu erreichen um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.
Busfahrer/-innen müssen spätestens seit 09.09.2013, LKW-Fahrer/-innen ab 09.09.2014 den Nachweis über eine Weiterbildung erbringen.
Für Einsteiger ist die beschleunigte Grundqualifikation nun Pflicht.
Weiterbildung und Qualifikation sind Pflicht für LKW- und Busfahrer/-innen:
Alle, die einer gewerblichen Tätigkeit als Bus- oder LKWfahrer/-in (ab 3,5t) nachgehen sind betroffen. Auch diejenigen, die nur als Aushilfen auf 400€ Basis beschäftigt sind.
Gewerblich heißt in diesem Zusammenhang, dass der Unternehmer, für den/die Fahrer/-in fährt, für die Fahrt Geld bekommt. Busfahrer/-innen müssen deshalb seit spätestens dem 9. September 2013, LKW-Fahrer/-innen spätestens im Jahr darauf, den Nachweis einer Weiterbildung erbringen.
Für Einsteiger ist die beschleunigte Grundqualifikation nun Pflicht!
Sie ist die Minimum-Ausbildung seit dem 9. September 2008/2009, und wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung über 140 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Dazu kommt die erfolgreiche Ablegung einer 90 minütigen Theorieprüfung bei der IHK.
Empfehlung der IHK:
Eine Fahrerlaubnis, die nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. nach dem 10. September 2009 (Güterverkehr) erworben wird, darf nur dann beruflich genutzt werden, wenn ein Nachweis über eine Grundqualifikation vorliegt.
Die Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation noch nicht vorhanden sein.
Da der Erwerb der Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen sehr teuer ist, empfehlen wir vor Beginn der Führerscheinausbildung zunächst die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation abzulegen. Dazu muss vorher ein Lehrgang besucht werden, der von anerkannten Ausbildungsstätten angeboten wird. Nach Bestehen der IHK-Prüfung ist sichergestellt, dass die später noch zu erwerbende Fahrerlaubnis auch wirklich beruflich verwendet werden kann.